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Abzinsungsprogramm

Die Bewertung von Renten und dauernden Lasten sowie von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 neu gefasst. Das Finanzministerium stellt Ihnen dazu Berechnungsprogramme zur Verfügung.

https://service.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/Par14/Par14.aspx

Brutto/Netto Rechner

Der Brutto-Netto-Rechner ermöglicht Ihnen, bei gegebenem Bruttobezug sofort die Abzüge für Sozialversicherung (wahlweise für A1-Arbeiter oder D1-Angestellte) und die Lohnsteuer zu berechnen. Die Berücksichtigung besonderer Verhältnisse (z.B. Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeiträge, steuerfreie Zulagen und Zuschläge) ist im Rahmen dieser Berechnung nicht möglich.

https://onlinerechner.haude.at/BMF-Brutto-Netto-Rechner/

Die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen

Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen wurde im Bereich „Internationales Steuerrecht“ grundlegend überarbeitet:

Die Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wurde mit Links auf die Vertragstexte der Doppelbesteuerungsabkommen im Bundesgesetzblatt versehen, wodurch von nun an durch einen einzigen Klick auf die Bundesgesetzblatt-Nummer des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens der gewünschte Vertragstext abgerufen werden kann.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/doppelbesteuerungsabkommen/dba-allgemeines.html

Liste vst-abzugsberechtigter Fahrzeuge

In den folgenden Listen werden jene Fahrzeugtypen angeführt, die vom Bundesministerium für Finanzen als vorsteuerabzugsberechtigte

  • Kleinlastkraftwagen,
  • Kastenwagen,
  • Pritschenwagen
  • und Kleinbusse bzw. Klein-Autobusse

gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 und der Verordnung BGBl. II Nr.193/2002 eingestuft wurden.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html

Kirchenbeitragsrechner

Mit Hilfe des Kirchenbeitragsrechners können Sie online berechnen, wie hoch die Beiträge sind, die Sie leisten müssen. Die Berechnung ist anonym, erfolgt lokal auf Ihrem PC und kann von der Diözese nicht nachvollzogen oder einer bestimmten Person zugeordnet werden.

http://www.kirchenbeitrag.at/

Lohnnebenkostenrechner

Berechnung der Lohnnebenkosten – Stand 01.01.2006

https://bruttonetto.azurewebsites.net/bmf/lohnnebenkosten

Rentenbewertungsprogramm

Die Bewertung von Renten und dauernden Lasten wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 neu gefasst. Das Finanzministerium stellt Ihnen dazu Berechnungsprogramme zur Verfügung.

https://service.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/par16/par16.aspx

Abzugsfähige Spenden

Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG

Gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des Einkommensteuergesetzes festgestellt wurde, einmal jährlich im „Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung“ zu veröffentlichen.

https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp